Zwischen Märkische Hofgrund GmbH & Co. KG – nachfolgend „Vermieter“ – und Nordhain Café GmbH, vertreten durch Marta Kowalski, – nachfolgend „Mieter“ – wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1Mietobjekt und Nutzung
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter die Gewerbefläche im Haus Ahornweg 31, 12043 Berlin mit einer Fläche von ca. 78 m².
(2) Das Mietobjekt darf ausschließlich als Café genutzt werden. Eine andere Nutzung braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
§ 2Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 1. Dezember 2026 und endet nach 5 Jahren am 30. November 2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Der Mieter kann das Mietverhältnis durch schriftliche Erklärung, spätestens zwölf Monate vor Ablauf, zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern.
(2) Eine Verlängerungsoption besteht nicht.
§ 3Miete und Nebenkosten
(1) Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 2.450,00 €.
(2) Auf die Betriebskosten gemäß Anlage 1 zahlt der Mieter monatlich 480,00 € im Voraus.
(3) Der Vermieter hat zur Umsatzsteuer optiert; die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) kommt hinzu.
(3) Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
(4) Die Miete ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zu zahlen.
- Nettokaltmiete
- 2.450,00 €
- Betriebskosten-Vorauszahlung
- 480,00 €
- Zwischensumme
- 2.930,00 €
- Umsatzsteuer 19 %
- 556,70 €
- Monatlich zu zahlen
- 3.486,70 €
§ 4Sicherheit
Der Mieter leistet eine Sicherheit von 3 Monatsmieten (Monatsmiete = Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten-Vorauszahlung), das sind 8.790,00 €. Sie ist bei Übergabe als Barkaution oder Bankbürgschaft zu leisten.
§ 5Instandhaltung
(1) Der Vermieter hält das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand.
(2) Der Mieter trägt Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen an Teilen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, bis 150,00 € je Einzelfall und höchstens 2.352,00 € im Jahr (8 % der Jahresnettomiete).
§ 6Untervermietung
Der Mieter darf das Mietobjekt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten oder Dritten zum Gebrauch überlassen.
§ 7Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit zulässig.
§ 8Besondere Vereinbarungen
Wünsche des Mieters – noch nicht geprüft
Wir bauen das Lokal erst um. Die ersten drei Monate möchte ich deshalb nur die halbe Miete zahlen. Für Reparaturen am Dach soll ich nicht aufkommen. Wenn es mal nötig ist, möchte ich das Lokal an einen Partner untervermieten dürfen, ohne jedes Mal zu fragen. Die Miete zahle ich gern per Lastschrift.
Berlin, den ____________
Vermieter
Mieter