Rechtsanwälte in Berlin
Recht in Berlin – verständlich erklärt
Wir begleiten Unternehmer aus dem Ausland bei Gründung, Verträgen, Arbeitsrecht, Steuern und Aufenthalt.
Nächster freier Termin
Freie Termine ab morgen
Erstgespräch · 30 Min. · 120 € zzgl. USt.
DemodatenProbieren Sie: Wechseln Sie oben die Sprache – Deutsch, Englisch, Polnisch.

§ 1Praxisfelder
Fünf Praxisfelder für Unternehmer aus dem Ausland
§ 2So arbeiten wir
DemodatenDrei Dinge vor dem ersten Gespräch
30 Minuten, 120 € zzgl. USt.
Das Erstgespräch hat einen Festpreis, per Video oder im Büro. Wird ein Mandat daraus, rechnen wir das Honorar an.
Festpreis statt Stundentakt
Für Standardfälle nennen wir den Preis vor Arbeitsbeginn, zum Beispiel ab 1.490 € für die GmbH-Gründung (ohne Notar- und Gerichtskosten).
Deutsch, Englisch, Polnisch
Gespräche, Schriftverkehr und Verträge in Ihrer Sprache. Wo Gericht oder Amt Deutsch verlangen, liefern wir die deutsche Fassung dazu.

Gute Beratung heißt: das Gesetz lesen, damit Sie es nicht müssen.
§ 3Wissen
Neu im Wissensbereich
Erstgespräch in vier Schritten buchen
Thema wählen, Büro oder Video, Termin im Kalender, Kontakt – wir melden uns innerhalb eines Werktags.
§Praxisfelder
Praxisfelder
Wobei wir Unternehmer aus dem Ausland begleiten – mit Festpreis, wo es sich anbietet.
Ich möchte …
Demodaten Preise sind Beispiele für diese Konzeptseite; Notar-, Gerichts- und Behördenkosten kommen hinzu.
§ 1Praxisfelder
Gründung & Gesellschaftsrecht
Wir bringen Ihre Firma ins Handelsregister und sorgen dafür, dass der Gesellschaftsvertrag zu Ihrem Geschäft passt.
HonorarDemodaten
ab 1.490 €
Festpreis für die GmbH-Gründung mit Standardvertrag. Notar- und Gerichtskosten kommen hinzu.
Termin zu diesem ThemaTypische Anliegen
- GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft eröffnen
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellung aufsetzen
- Gesellschafter aufnehmen und Anteile übertragen
So läuft es ab
- Erstgespräch: Rechtsform, Gesellschafter, Stammkapital
- Entwurf des Gesellschaftsvertrags und Abstimmung mit dem Notar
- Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals, Anmeldung zum Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und Hinweise für das Finanzamt
§ 2Praxisfelder
Verträge & AGB
Wir lesen, was Sie unterschreiben sollen, und sagen Ihnen in Ihrer Sprache, was darin steckt.
HonorarDemodaten
ab 290 €
Festpreis für die Prüfung eines Vertrags bis 15 Seiten. Verhandlungen nach Aufwand.
Termin zu diesem ThemaTypische Anliegen
- Liefer- und Dienstleistungsverträge prüfen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen
- Verträge auf Englisch oder zweisprachig aufsetzen
- Verhandlungen begleiten, Vertragsstrafen vermeiden
So läuft es ab
- Vertrag per verschlüsselter E-Mail oder Upload senden
- Prüfung mit Ampel: unproblematisch, verhandeln, ablehnen
- Besprechung der Änderungen in Ihrer Sprache
- Verhandlung und endgültige Fassung
§ 3Praxisfelder
Arbeitsrecht
Wer in Deutschland Mitarbeitende einstellt, sollte die Regeln kennen, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.
HonorarDemodaten
ab 390 €
Festpreis je Arbeitsvertrag nach Muster Ihrer Branche. Kündigung und Streit nach Aufwand.
Termin zu diesem ThemaTypische Anliegen
- Arbeitsverträge für das erste Team
- Probezeit und Befristung richtig gestalten
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- Freie Mitarbeit oder Anstellung: Scheinselbständigkeit vermeiden
So läuft es ab
- Klären: Position, Gehalt, Arbeitsort, Befristung
- Vertrag auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Englisch oder Polnisch
- Hinweise zur Anmeldung bei Krankenkasse und Sozialversicherung
- Begleitung bei Änderungen und Trennungen
§ 4Praxisfelder
Steuern & Rechnungen
Wir klären die steuerrechtlichen Fragen rund um Ihre Firma. Die laufende Buchhaltung machen Partner-Steuerberater.
HonorarDemodaten
ab 450 €
Festpreis für den E-Rechnungs-Check: Abläufe prüfen, Lücken benennen, Maßnahmenliste. Weitere Beratung nach Aufwand.
Termin zu diesem ThemaTypische Anliegen
- Umsatzsteuer: Anmeldung und Rechnungen ins Ausland
- E-Rechnung einführen und Abläufe anpassen
- Kleinunternehmerregelung prüfen
- Betriebsstätte und Auslandsumsätze einordnen
So läuft es ab
- Bestandsaufnahme: Umsätze, Kunden, Leistungsorte
- Einordnung der Steuerfragen und Handlungsplan
- Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung oder unserem Partnernetz
- Abläufe dokumentieren, zum Beispiel für die E-Rechnung
§ 5Praxisfelder
Aufenthalt für Unternehmer
Wer aus der EU kommt, braucht in der Regel keinen Aufenthaltstitel. Für alle anderen führt der Weg über die Ausländerbehörde.
HonorarDemodaten
ab 790 €
Festpreis für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Selbständigkeit, ohne Behördengebühren.
Termin zu diesem ThemaTypische Anliegen
- Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit beantragen
- EU-Freizügigkeit: Anmeldung und Nachweise
- Aufenthaltstitel verlängern oder Zweck ändern
- Mitarbeitende aus dem Ausland einstellen: Voraussetzungen klären
So läuft es ab
- Prüfung: Staatsangehörigkeit, Geschäftsidee, Finanzierung
- Unterlagen: Businessplan, Nachweise, Übersetzungen
- Antrag stellen und Termin bei der Behörde buchen
- Rückfragen der Behörde beantworten
§Wissen
Wissen für Unternehmer
Rechtliche Grundlagen, kurz und klar erklärt – für Unternehmer, die in Deutschland starten.

Probieren Sie: Suchen Sie nach „Notar“ oder „Kündigung“.
Versuchen Sie einen kürzeren Begriff oder setzen Sie die Suche zurück.
GmbH gründen: vom Notartermin bis zur Eintragung
Wer in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen will, muss mehrere Schritte in fester Reihenfolge gehen. Hier die Übersicht für Gründer aus dem Ausland.
GmbH oder UG?
Die GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital, die Unternehmergesellschaft (UG) kann mit einem Euro starten. Dafür muss die UG einen Teil ihres Gewinns zurücklegen, und manche Banken und Geschäftspartner halten die GmbH für die solidere Wahl. Entscheidend sind das Kapital, das Sie einbringen, und der Eindruck, den Sie machen wollen.
Der Weg zur Eintragung
- Gesellschaftsvertrag entwerfen und mit den Gesellschaftern abstimmen.
- Beurkundung beim Notar. Das geht auch auf Englisch, wenn der Notar die Sprache sicher beherrscht; sonst hilft ein Dolmetscher.
- Stammkapital auf das Geschäftskonto einzahlen. Bei der GmbH müssen vor der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein.
- Anmeldung zum Handelsregister. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH.
Nach der Eintragung
Danach folgen die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamts. Die Staatsangehörigkeit der Gesellschafter spielt für die Gründung keine Rolle. Wer selbst in Deutschland arbeiten will, braucht aber je nach Herkunft einen Aufenthaltstitel – dazu mehr im Artikel zum Aufenthalt.
DemodatenBeispielartikel für diese Konzeptseite. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen zu diesem Thema?
Im Erstgespräch klären wir Ihren Fall – 30 Minuten, per Video oder im Büro.
Termin zu diesem ThemaVerträge auf Englisch: Was gilt, wenn es vor Gericht geht?
Ein Vertrag auf Englisch ist in Deutschland zulässig. Ob er Ihnen im Streitfall hilft, hängt aber von ein paar Details ab.
Die Sprache ist frei wählbar
Verträge zwischen Unternehmen können in jeder Sprache geschlossen werden. Wirksam sind sie, wenn beide Seiten sie verstehen und ihnen zustimmen. Trotzdem sollten Sie Begriffe des deutschen Rechts nicht einfach wörtlich übersetzen: „Gewährleistung“ und „warranty“ meinen nicht dasselbe.
Vor Gericht gilt Deutsch
Die Gerichtssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Kommt es zum Streit, braucht das Gericht eine Übersetzung, und die kann Zeit und Geld kosten. Planen Sie das ein, wenn Ihr Vertrag nur auf Englisch vorliegt.
Zweisprachig: Welche Fassung gilt?
Bei zwei Sprachfassungen gehört eine Vorrangklausel in den Vertrag: Im Zweifel gilt die deutsche oder die englische Fassung. Ohne sie streiten die Parteien im Ernstfall auch darüber, was gemeint war. Auch englische AGB unterliegen übrigens der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, sobald deutsches Recht gilt.
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Termin zu diesem ThemaWebsite in Deutschland: Impressum, Datenschutz und Cookies
Sobald sich Ihre Website an Kunden in Deutschland richtet, gelten deutsche und europäische Regeln – auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland sitzt.
Das Impressum
Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum (§ 5 DDG). Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Anzugeben sind unter anderem Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, bei Gesellschaften auch Registergericht und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
Die Datenschutzerklärung
Nach der DSGVO müssen Sie erklären, welche personenbezogenen Daten Sie erheben, wozu und wie lange. Das gilt schon für ein Kontaktformular oder ein Analyse-Werkzeug. Die Erklärung sollte in der Sprache Ihrer Zielgruppe verfasst sein – für Kunden in Deutschland also auf Deutsch.
Cookies und Einwilligung
Technisch nicht notwendige Cookies und ähnliche Techniken dürfen Sie erst nach Einwilligung setzen (§ 25 TDDDG). Ein Banner, das nur „OK“ anbietet, genügt nicht: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen.
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Termin zu diesem ThemaProbezeit und Kündigung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Wer sein erstes Team in Deutschland aufbaut, sollte die Spielregeln kennen, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.
Die Probezeit
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern und muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Schriftform und Betriebsrat
Eine Kündigung muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder ein Foto der Unterschrift reicht nicht. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
Wann das Kündigungsschutzgesetz greift
Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung braucht dann einen Grund: etwa das Verhalten oder die Person der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters oder dringende betriebliche Erfordernisse. Für kleinere Betriebe gelten Ausnahmen.
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Termin zu diesem ThemaAufenthalt für Gründer: EU-Bürger, Drittstaaten, Chancenkarte
Ob Sie in Deutschland ein Unternehmen aufbauen dürfen, hängt zuerst von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
EU-Bürger
Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen sich in Deutschland niederlassen und ein Unternehmen gründen, ohne einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach dem Einzug müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden.
Selbständige aus Drittstaaten
Die Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) setzt voraus, dass ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist. Die Behörde prüft dafür in der Regel den Businessplan.
Die Chancenkarte
Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) richtet sich an Fachkräfte, die in Deutschland eine Stelle suchen. Für eine selbständige Tätigkeit ist sie nicht gedacht – hier führt der Weg über § 21 AufenthG.
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Termin zu diesem ThemaE-Rechnung: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Die Rechnung als PDF-Anhang reicht im Geschäftsverkehr zwischen deutschen Unternehmen bald nicht mehr aus. Was sich ändert und bis wann.
Was seit 2025 gilt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, wenn sie Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF per E-Mail zählt nicht dazu.
Fristen für das Ausstellen
Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verschickt werden, bei elektronischem Versand mit Zustimmung des Empfängers. Bis Ende 2027 gilt das noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle.
Das sollten Sie jetzt tun
Richten Sie ein Postfach für den Rechnungseingang ein, prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware das Format lesen kann, und klären Sie mit Ihrer Steuerberatung die Archivierung. Rechnungen werden acht Jahre aufbewahrt.
DemodatenBeispielartikel für diese Konzeptseite. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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Termin zu diesem Thema§Kanzlei
Eine Berliner Kanzlei für internationale Unternehmen
Wir übersetzen nicht nur Sprache, sondern deutsches Recht in Entscheidungen, die Sie treffen können.
§ 1Haltung
Vier Grundsätze unserer Arbeit
- 1
Festpreis vor Arbeitsbeginn
Sie wissen, was es kostet, bevor wir anfangen. Wird es mehr Arbeit, sprechen wir vorher mit Ihnen.
- 2
Ihre Sprache, unser Schriftverkehr
Deutsch, Englisch und Polnisch: im Gespräch, in E-Mails und in Verträgen.
- 3
Klartext statt Fachjargon
Jede Empfehlung kommt mit einem Satz, den Sie an Ihre Geschäftspartner weitergeben können.
- 4
Verschwiegenheit ist Berufspflicht
Was Sie uns anvertrauen, bleibt in der Kanzlei – schon ab der Terminanfrage.
§ 2Ablauf
So läuft ein Mandat ab
Erstgespräch
30 Minuten, per Video oder im Büro. Sie schildern die Lage, wir sagen, was rechtlich zählt.
Angebot
Schriftlich, mit Festpreis und Zeitplan.
Umsetzung
Wir entwerfen, verhandeln und melden an. Auf Wunsch erhalten Sie alles zweisprachig.
Übergabe
Eine Checkliste mit Fristen, damit nichts liegen bleibt.

§ 3Büro
DemodatenBesuch nach Vereinbarung
- Anschrift
- Am Lindenhof 14
10117 Berlin - Beratung vor Ort
- Dienstag bis Donnerstag, nach Terminvereinbarung
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr
§ 4Daten
Verschwiegenheit und Datenschutz
- Die Angaben aus dem Terminformular sehen nur die zuständigen Anwälte.
- Unterlagen laufen über verschlüsselte Wege, nicht über offene E-Mail.
- Anfragen ohne Mandat löschen wir nach 90 Tagen.
Diese Konzeptseite selbst speichert und sendet nichts.

Erstgespräch in vier Schritten buchen
Thema wählen, Büro oder Video, Termin im Kalender, Kontakt – wir melden uns innerhalb eines Werktags.
§Termin
Erstgespräch vereinbaren
Vier kurze Schritte. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und kostet 120 € zzgl. USt.
- 1Thema
- 2Format
- 3Termin
- 4Kontakt
Vorgemerkt
Terminanfrage vorgemerkt
Demodaten Das ist eine Demo: Die Anfrage wurde nicht gesendet.
In der Demo wird nichts heruntergeladen. So sähe der Inhalt der Datei aus:
§Rechtliches
Impressum und Datenschutz
Impressum (Platzhalter)
Lexendo Rechtsanwälte PartG mbB
Am Lindenhof 14, 10117 Berlin
Registergericht und Registernummer: Platzhalter
USt-IdNr.: DE 000 000 000 (Platzhalter)
+49 000 000-00-00 · hello@lexendo.demo
Datenschutz in Kürze
- Die Angaben aus dem Terminformular sehen nur die zuständigen Anwälte.
- Unterlagen laufen über verschlüsselte Wege, nicht über offene E-Mail.
- Anfragen ohne Mandat löschen wir nach 90 Tagen.
Demodaten Bei einer echten Umsetzung stehen hier die vollständigen Pflichtangaben. Diese Seite ist ein Platzhalter.